LIEBLINGSYACHT

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen der 360° Lieblingsyacht GmbH (Vermieter) und dem Kunden (Mieter).

§1 Allgemein:

Die Vermietung des Bootes erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit Annahme des Angebots verpflichtet sich der Mieter den Weisungen dieser AGB und den Weisungen bei der Bootsübergabe folge zu leisten.

Kinder unter 8 Jahren, so wie Nichtschwimmer sind dem Vermieter anzuzeigen, damit für sie mit den vorgeschriebenen Rettungswesten ausgerüstet werden können.

Der Vermieter stellt bei Wunsch für alle Passagiere passende Rettungswesten vor Fahrtantritt kostenlos zur Verfügung.

Für Verschmutzungen des Wassers und der Umwelt ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Vermieter stellt entsprechende Abfallbehälter auf Wunsch zu Verfügung.

Wir verchartern für Eventfahrten nur an Gäste, die einen von uns empfohlenen Fahrbegleiter anheuern. Die Bezahlung erfolgt durch den Charterer mit dem Fahrbegleiter persönlich. 

Die Ausfahrten erfolgen bis max. 22 Uhr (max. 1 Std. nach Sonnenuntergang)

§2 Kaution

Bei Übergabe des Bootes ist die vertraglich festgelegte Kaution in der höhe von 500€ in bar zu hinterlegen oder auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet. Beschädigte oder verlorene Ausrüstungsgegenstände werden von der Kaution in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes abgezogen. Sollte die Höhe der Beschädigungen nicht auf Anhieb feststellbar sein, wird die gesamte Kaution einbehalten bis die Feststellung des Schadens abgeschlossen ist. Sollte die Kaution den Beschaffungswert nicht decken, so wird die Differenz in Rechnung gestellt.

§3 Haftung des Vermieters

Das Boot ist versichert mit je einer Selbstbeteiligung von 2.500,- € durch den Mieter. Der Vermieter reserviert sich das Recht, die Selbstbeteiligungssumme einzubehalten, um die eventuellen Kosten einer Reparatur des Schiffes zu decken. Der Genussverlust folgend einer Havarie oder Unfall, der während der Vermietung vorfällt, kann weder der Grund einer Zurückzahlung noch einer Teilzahlung von der Summe dieser Vermietung sein, welches auch die Ursache war. Der Mieter und seine Begleiter benutzen das Boote und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter und seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.

§4 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Vertragsverletzungen, insbesondere vorsätzliches und grobes Verschulden. Die Haftung erstreckt sich auch auf alle Folgekosten z.B. Reparatur, Sachverständigen u. Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall, Selbstbeteiligung usw.

Sollte der Mieter den gebuchten Termin nicht wahrnehmen ist die vereinbarte Miete für das Boot trotzdem fällig.

Rücktritt:

Der Vermieter kann sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast mehr Personen an Bord holt als vereinbart oder der Mieter/Gast durch sein Verhalten andere belästigt oder der Kunde/Gast Beschädigungen verursacht, die die hinterelgte Kautionshöhe übersteigt. Gleiches gilt, wenn der Mieter/Gast sich unzumutbar verhält und dadurch sich, andere oder das Mietobjekt gefährdet.

Wird die Toilette durch den Mieter oder deren Gäste verstopft, so erklärt sich der Mieter mit einer Reinigungspauschale oder Reparatur in Höhe von mindestens 500€ netto einverstanden. 

§5 Verfügbarkeit

Sollte die Lieblingsyacht durch einen Schaden zum Vertragserfüllungszeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, so wird ein alternativ Termin gewählt. Bei Unwetter wird die Eventausfahrt aus Sicherheitsgründen am Steg stattfinden, der Vertrag bleibt unberührt. Bei schwerem Unwetter könnte die Ausfahrt eventuell ganz abgesagt werden und ein Ersatztermin neu bestimmt werden. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrt, Unterbrechung oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser/Niedrigwasser/Streik oder Ähnliches. Gleiches gilt für höhere Gewalt (z.B. Wetter).

Die An- und Ablegestelle kann sich gegebenenfalls ändern. Maximal jedoch in einem Radius von 5 km.
Hiervon wird der Mieter vor Fahrtantritt in Kenntnis gesetzt.
Eine Stornierung wegen Änderung der An- und Ablegestelle ist ausgeschlossen.

§6 Stornierung

Sollte der Mieter wegen schlechter Wetterbedingungen die Bootsfahrt nicht antreten können, kann der Mieter diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin verlegen. Die Personalkosten für den ursprünglich gebuchten Tag,
sowie die Kosten für das Catering werden nicht erstattet, bzw. können nicht verlegt werden.

Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


360° Lieblingsyacht GmbH
Eschenallee 47
15345 Eggersdorf

E-Mail: event@lieblingsyacht.de